Abmahnung und Kündigung
Eine Kündigung kann Dir Dein Arbeitgeber aus verschiedenen Gründen aussprechen. Einer der möglichen Gründe ist ein Fehlverhalten Deinerseits. In diesem Fall spricht man von einer verhaltensbedingten Kündigung. Das bedeutet konkret: Der Arbeitgeber kann Dir kündigen, wenn Du gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstößt. In besonders schweren Fällen kann er das sofort und fristlos tun. In den meisten Fällen muss er Dich vorher abmahnen.
Bei einer Abmahnung handelt es sich um die schärfste Form einer Verwarnung. Der Arbeitgeber weist Dich darin auf eine Pflichtverletzung hin. Gleichzeitig droht er Dir mit einer Kündigung, falls es erneut zu dem abgemahnten Fehlverhalten kommt. Das ist ein entscheidendes Merkmal einer Abmahnung. Du erhältst damit eine letzte Chance, Dein Verhalten zu ändern. Verstößt Du erneut in gleicher Weise gegen Deine Pflichten, kann Dein Arbeitgeber die angedrohte Kündigung wahrmachen.
Aus welchem Grund darf der Arbeitgeber eine Abmahnung aussprechen?
Eine Abmahnung darf dein Arbeitgeber Dir aussprechen, wenn Du gegen vertragliche Pflichten verstößt. Typische Gründe für Abmahnungen sind:
- Fehler bei der Arbeit
- Arbeitsverweigerung
- Zuspätkommen
- Gar keine oder verspätete Krankmeldung
- Private Nutzung des Internets
Die Abmahnung kann mündlich erfolgen. In den meisten Fällen wird sie jedoch schriftlich erfolgen. Damit eine Abmahnung wirksam ist, muss sie enthalten:
- Eine genaue Beschreibung des Fehlverhaltens
- Eine Aufforderung, dieses Verhalten zu ändern
- Die Androhung weiterer Konsequenzen, falls das abgemahnte Fehlverhalten erneut auftritt
Das solltest Du über eine verhaltensbedingte Kündigung wissen
Bei einer verhaltensbedingten Kündigung muss Dein Arbeitgeber Dir in den allermeisten Fällen bereits eine oder sogar mehrere Abmahnungen erteilt haben. Und zwar aus dem Kündigungsgrund. Wie viele Abmahnungen vor einer Kündigung notwendig sind, lässt sich nicht pauschal sagen. Prinzipiell ist auch eine Kündigung ohne Abmahnung möglich, wenn ein besonders schwerwiegender Grund vorliegt. In Zweifelsfällen solltest Du Rechtsmittel einlegen. Dann wird in einem Gerichtsverfahren geprüft, ob die Kündigung verhältnismäßig und korrekt war oder nicht.
Wie sollte ich mich verhalten, wenn ich eine Abmahnung bekomme?
Wenn Du von Deinem Arbeitgeber eine Abmahnung bekommst, solltest Du das sehr ernst nehmen. Eine Abmahnung kann Dir Dein Arbeitgeber aussprechen, wenn Du gegen eine vertragliche Vereinbarung Deines Arbeitsvertrages verstößt. Die Abmahnung solltest Du als letzte Warnung verstehen. Lässt Du Dir das gleiche Fehlverhalten noch einmal zu Schulden kommen, kann Dein Arbeitgeber Dir beim nächsten Mal eine verhaltensbedingte Kündigung aussprechen. Das solltest Du vermeiden!
Was kannst Du tun, wenn Du eine Abmahnung erhältst?
Wenn Du ein Abmahnung erhältst, solltest Du verschiedene Dinge tun:
- Prüfe, ob die Abmahnung berechtigt ist.
- Prüfe die Abmahnung auf Formfehler.
- Ändere gegebenenfalls Dein Verhalten.
In jedem Fall solltest Du genau prüfen, weshalb Du die Abmahnung bekommst. Hast Du Dir das vorgeworfene Fehlverhalten wirklich zu Schulden kommen lassen? Bist Du also zum Beispiel wirklich zu spät gekommen oder hast Du eine Krankmeldung wirklich nicht abgegeben?
Ist die Abmahnung unberechtigt, solltest Du Deinem Arbeitgeber Deine Einwände in jedem Fall schriftlich mitteilen. Das gilt auch, wenn Du der Auffassung bist, dass das Fehlverhalten für eine Abmahnung nicht schwerwiegend genug war. Möchtest Du noch einen Schritt weitergehen, kannst Du sogar vor einem Arbeitsgericht gegen die Abmahnung vorgehen und sie aus Deiner Personalakte entfernen lassen.
Weil für eine Abmahnung sehr strenge formale Vorgaben gelten, solltest Du auch diesen Punkt genau überprüfen. Entspricht sie nicht der geforderten Form, ist sie ungültig. Eine folgende verhaltensbedingte Kündigung ist nicht wirksam, wenn die Abmahnung nicht korrekt war. Du könntest eine Kündigung in so einem Fall mit großer Wahrscheinlichkeit erfolgreich anfechten.
Ändere Dein Verhalten!
Ist die Abmahnung berechtigt, solltest Du in jedem Fall Dein Verhalten ändern. Achte sehr genau darauf, dass Du Dir das Fehlverhalten nicht noch einmal zu Schulden kommen lässt. Damit bietest Du Deinem Arbeitgeber keinen Grund für eine verhaltensbedingte Kündigung. Es wird ihn außerdem in jedem Fall milde stimmen, wenn er sieht, dass seine Warnung angekommen ist.
Bei einer Abmahnung
- Rechtmäßigkeit prüfen
- Nach Formfehlern suchen
- Einwände schriftlich mitteilen
- Gegebenenfalls Verhalten ändern