Gekündigt – was nun?
Seit Jahren arbeitest Du in Deinem Job. Du bist zufrieden mit Deinem Arbeitgeber, die Bezahlung ist gut, Du verstehst Dich mit Deinen Kollegen und Deine Arbeit macht Dir Spaß. Eines Tages machen erste Gerüchte von Stellenstreichungen die Runde. Ausgerechnet in Deiner Abteilung. Aus den Gerüchten wird schließlich Gewissheit: Du wirst Deine bisherige Arbeit verlieren. Du bist natürlich nicht der erste und einzige Mensch, dem es so geht. Trotzdem ist es ein großer Schock für Dich.
Steck den Kopf nicht in den Sand!
Auch wenn der Schock im ersten Moment groß ist, solltest Du jetzt bloß nicht den Kopf in den Sand stecken. Im Gegenteil!Als Arbeitnehmer hast Du viele Rechte. Die muss auch Dein bisheriger Arbeitgeber berücksichtigen. Immer wieder kommt es vor, dass Arbeitgeber bei Kündigungen gegen Recht und Gesetz verstoßen. Damit Du prüfen kannst, ob bei Deiner Kündigung alles mit rechten Dingen zugeht, musst Du Deine Rechte genau kennen. Was darf also ein Arbeitgeber und was darf er nicht?
Worauf Du jetzt achten musst!
Bei der Kündigung sind zwei verschiedene Formen zu unterscheiden:
- Ordentliche Kündigung
- Außerordentliche Kündigung
Bei der außerordentlichen Kündigung darf Dir der Arbeitgeber mit sofortiger Wirkung kündigen. Bei der ordentlichen Kündigung gelten verschiedene Fristen. Die sind von verschiedenen Faktoren abhängig und können von Arbeitnehmer zu Arbeitnehmer unterschiedlich sein. Ausschlaggebend sind insbesondere:
- Gesetzliche Kündigungsfristen nach § 622 – Je länger ein Arbeitnehmer in einem Betrieb beschäftigt ist, desto länger ist die Kündigungsfrist
- Gesetzliche Sonderregelungen ( z. B. für Schwerbehinderte, Auszubildende in der Probezeit, Schwangere und Eltern in Elternzeit, bei Insolvenz des Arbeitgebers etc.)
- Tarifverträge
- Arbeitsvertragliche individuelle Vereinbarungen
Im Falle einer Kündigung solltest Du genau prüfen, welche Regelungen für Dich gelten und ob sich Dein Arbeitgeber daran gehalten hat. Eine wichtige Rolle spielt auch die Begründung, mit der Dir Dein Arbeitgeber kündigt.
Darauf solltest Du im Fall einer Kündigung achten
- Lass Dich im Falle einer Kündigung nicht unterkriegen!
- Kläre Deine Rechte
- Prüfe, ob Dein Arbeitgeber sich an rechtliche Regelungen hält
Was kann ich gegen meine Kündigung tun?
Hast Du vom Arbeitgeber Deine Kündigung erhalten, kannst Du Dich dagegen wehren. Dafür hast Du aber nur drei Wochen Zeit. Unternimmst Du in dieser Zeit nichts gegen die Kündigung, gilt sie nach Ablauf der Frist automatisch als akzeptiert.
Wehren kannst Du Dich, indem Du eine Kündigungsschutzklage einreichst. Dafür muss ein Grund vorliegen. Am besten suchst Du nach Verstößen gegen den allgemeinen Kündigungsschutz.
Verstöße gegen den allgemeinen Kündigungsschutz
Arbeitest Du seit mindestens sechs Monaten in einem Unternehmen mit zehn oder mehr Arbeitnehmern, gilt für dich der allgemeine Kündigungsschutz. In diesem Fall gibt es drei gesetzliche Kündigungsgründe:
- Verhaltensbedingte Kündigung:
Kann der Arbeitgeber aussprechen, wenn ein Fehlverhalten deinerseits vorliegt. Dafür muss er Dir aus dem gleichen Grund bereits mehrere Abmahnungen erteilt haben. Allerdings nicht bei besonders schwerem Fehlverhalten. Dann ist sogar eine fristlose Kündigung möglich. - Personenbedingte Kündigung:
Ist möglich, wenn Du bestimmte Voraussetzungen für Deine Arbeit nicht mehr erfüllst. Etwa, wenn Du als Kraftfahrer Deinen Führerschein verlierst oder besonders oft und lange krank warst. - Betriebsbedingte Kündigungen:
Hierfür müssen „betriebliche Erfordernisse“ vorliegen. Das kann im Grunde jede unternehmerische Entscheidung der Unternehmensleitung sein. Der Arbeitgeber muss Dir eine alternative Beschäftigung anbieten, wenn dies möglich ist.
Den Kündigungsgrund muss der Arbeitgeber nicht ausdrücklich im Kündigungsschreiben nennen. Der Grund muss aber nachweislich bestehen.
Kündigungsschutzklage einreichen
Sind die Bedingungen für einen bestimmten Kündigungsgrund nicht exakt erfüllt,kannst Du sie juristisch anfechten. Das ist viel öfter der Fall als Du glaubst. Prüfe daher ganz genau, ob die Kündigung korrekt ist und alle Voraussetzungen erfüllt sind. Bei berechtigten Zweifeln kannst Du beim Arbeitsgericht Klage einreichen.
Das gilt natürlich nicht nur bei Verstößen gegen den allgemeinen Kündigungsschutz. Bist Du zum Beispiel schwanger, gelten für Dich Sonderbedingungen. Dann solltest Du ebenfalls genau darauf achten, ob Dein Arbeitgeber alle Vorgaben berücksichtigt hat.
Deine Kündigung solltest Du grundsätzlich auch genau auf Formfehler kontrollieren. Sie reichen zwar nicht immer für eine Kündigungsschutzklage aus. Oft kannst Du aber zumindest Zeit gewinnen.
Das solltest Du im Falle einer Kündigung tun
Hast Du die Kündigung erhalten, musst Du Dich innerhalb von drei Wochen dagegen wehren. Prüfe genau, ob sie korrekt ist. Ist das nicht der Fall, lege eine Kündigungsschutzklage ein.
Pershendetje si Kaloni ?
Kam nje procedure ne lidhje me punen.kam marre vizen pune 6 mujorshe Probe Zeit Po problemi im esht sepse firma qe me beri letrat nuk ka pune dhe nuk me lajmeron ne shtet dhe tani kam gjetur nje kontrate tjeter pune ,
Mundem qe ta nderroj vizen te lajmerohem te kjo firma tjeter ?
Faleminderit