Fahrerflucht

Wer in einen Verkehrsunfall verwickelt worden ist, und den Unfallort unerlaubt verlässt, begeht eine Straftat. Entsprechend schwer wird ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort nach § 142 StGB, umgangssprachlich besser als Fahrer- oder Unfallflucht bekannt, geahndet. Es handelte sich im Gegensatz zu vielen anderen Verkehrsdelikten um eine Straftat, die entsprechend schwere Strafen nach sich zieht. Das Strafmaß reicht von Punkten im Fahreignungsregister über Geldstrafen bis hin zum Fahrverbot und in einigen besonders schweren Fällen sogar Haftstrafen. Hinzu kommen außerdem noch versicherungstechnische Konsequenzen.

Wann ist das Entfernen von einem Unfallort unerlaubt?

Bei einem Großteil der Autounfälle auf deutschen Straßen handelt es sich um kleinere Unfälle, bei denen ausschließlich Blechschäden entstehen. Das Mindeste, was in einem solchen Fall unternommen werden muss, ist das Feststellen und Austauschen der Personalien der Unfallbeteiligten untereinander. Wurde außerdem einer der Beteiligten auch nur leicht verletzt, muss immer auch die Polizei verständigt werden. Das sollte auch immer dann gemacht werden, wenn sich Unklarheiten ergeben oder etwa der Verdacht aufkommt, dass bei einem Unfallbeteiligten Alkohol im Spiel ist.

Wer den anderen Unfallbeteiligten keine Möglichkeit gibt die Personalien festzustellen und sich vom Unfallort entfernt, verstößt gegen § 142 StGB und kann dafür entsprechend belangt werden.

Solange bei einem Verkehrsunfall alle Fahrer anwesend sind, stellt der Austausch der Personalien kein Problem dar. Schwierig wird es, wenn einer der Unfallbeteiligten nicht anwesend ist. Etwa, wenn ein Autofahrer ein geparktes Fahrzeug anfährt. In einem solchen Fall gilt, dass der Unfallverursacher eine angemessene Weile warten muss, um dem Geschädigten die Möglichkeit zu geben, die Personalien aufzunehmen. Es genügt in diesem Fall nicht, als Unfallverursacher die eigenen Personalien am Unfallort zu hinterlassen. Also zum Beispiel einen Zettel mit Name und Adresse hinter den Scheibenwischer des angefahrenen Fahrzeugs zu klemmen.

Es ist allerdings nicht eindeutig festgelegt, wie lange ein Unfallverursacher genau auf einen Geschädigten zu warten hat. Verschiedene Faktoren können bei der Beurteilung der Angemessenheit der Wartezeit einen Einfluss haben:

  • Witterung
  • Schwere des Unfalls
  • Örtlichkeit
  • Tageszeit
  • etc.

In der Regel werden in einem Rechtsstreit 15 bis 30 Minuten Wartezeit als angemessen und zumutbar angesehen, je nach Sachlage aber auch deutlich längere Zeiten.

Wer auf Nummer sicher gehen und so dem Vorwurf der Fahrerflucht vorbeugen möchte, sollte die Polizei über den Unfall informieren. Der Unfallort darf dafür allerdings frühestens nach dreißig Minuten verlassen werden. In diesem Fall muss außerdem auch zusätzlich eine Information am Unfallort hinterlassen werden.

Welche Strafen drohen bei einer Fahrerflucht?

Wer sich des Verlassenes eines Unfallortes schuldig macht, muss mit harten Strafen rechnen. Der Bußgeldkatalog sieht in jedem Fall einen Eintrag im Fahreignungsregister mit drei Punkten vor. Hinzu kommen weitere Konsequenzen, die sich jedoch maßgeblich nach der Höhe des entstandenen Schadens richten:

  • Bis zu einem Schaden in Höhe von 1.300 Euro kann das Strafmaß zusätzlich zu den Punkten im Fahreignungsregister eine Geldstrafe in Höhe von bis zu einem Monatsgehalt umfassen. Hinzu kommt außerdem ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten.
  • Ab einem Schaden in Höhe von 1.300 Euro erhöhen sich die Strafen auf bis zu mehrere tausend Euro Geldstrafe sowie bis zu sechs Monaten Fahrverbot.
  • Bei geringeren Unfallschäden wird das Verfahren in vielen Fällen gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt.

Als mildernder Umstand kann eine tätige Reue bewertet werden. Diese liegt vor, wenn sich der flüchtige Fahrer innerhalb von 24 Stunden von sich aus bei der Polizei meldet.

Wurden bei dem fraglichen Unfall Menschen verletzt oder gar getötet, kann das Strafmaß bis zur Haftstrafe reichen.

Versicherungsrechtliche Konsequenzen

Wer rechtskräftig wegen Verkehrsunfallflucht, also dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort, verurteilt wird, muss auch mit schweren versicherungsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Versicherer nehmen Täter in Regress und fordern etwa an den Unfallgegner geleistete Zahlung von ihm zurück. Außerdem kündigen Versicherer in diesen Fällen ihre Verträge.

Unterstützung durch einen Anwalt in jedem Fall notwendig

Das unerlaubte Entfernen von einem Unfallort stellt ein schwerwiegendes Delikt dar, das mit schweren Strafen geahndet wird. Die vielen Vorschriften, was im Falle eines Unfalls zu tun ist, machen es schwer, im Falle eines Falles immer alles richtig zu machen. Schnell kann der Vorwurf der Unfallflucht im Raum stehen.

In diesem Fall sollte grundsätzlich ein Anwalt eingeschaltet werden, der mit den geltenden Rechten und Vorschriften genauestens vertraut ist. Sollten Sie sich dem Vorwurf ausgesetzt sehen, einen Unfallort unerlaubt verlassen zu haben, nutzen Sie unsere kostenlose telefonische Erstberatung! Wir beraten Sie umfasend und kompetent, was in Ihrem Fall zu tun ist.

Sollten Sie selber der Geschädigte sein und Ihr Recht gegenüber einem flüchtigen Unfallgegner durchsetzen wollen, stehen wir Ihnen auch in diesem Fall jederzeit zur Seite. Kontaktieren Sie uns einfach!

Written by besim

Beratungsschwerpunkte: Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Ausländerrecht. Sprachen: Deutsch, Englisch, Albanisch. Ausbildung: Rechtswissenschaften, Freie Universität Berlin, Mag. iur. (2009).

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