Welche Kündigungsfrist muss der Arbeitgeber beachten?
Mit Ausnahme einer fristlosen Kündigung kann Dein Arbeitgeber Dir nicht von heute auf morgen kündigen. Er muss dabei die Kündigungsfrist beachten. Die kann je nach individuellen Gegebenheiten sehr unterschiedlich ausfallen.
Die gesetzliche Kündigungsfrist
Prinzipiell gilt in Deutschland per Gesetz eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende oder zum 15. eines Monats. An diese Kündigungsfrist sind Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer gleichermaßen gebunden. Im Laufe eines Arbeitsverhältnisses verlängert sich die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber wie in der Tabelle dargestellt.
Dauer des Arbeitsverhältnisses | Kündigungsfrist zum Monatsende |
2 Jahre | 1 Monat |
5 Jahre | 2 Monate |
8 Jahre | 3 Monate |
10 Jahre | 4 Monate |
12 Jahre | 5 Monate |
15 Jahre | 6 Monate |
20 Jahre | 7 Monate |
Wann gilt die gesetzliche Kündigungsfrist nicht?
Wie in vielen Bereichen gibt es auch bei der Kündigungsfrist zahlreiche Ausnahmen. Das gilt vor allem für:
- Probezeiten
- Individuelle vertragliche Vereinbarungen
- Tarifverträge
- Elternzeit
- Menschen mit Behinderung
- Insolvenzverfahren
Bei einem neuen Arbeitsverhältnis wird in der Regel eine Probezeit vereinbart. Während dieser Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen für Arbeitgeber und -nehmer. Die verkürzte Kündigungsfrist gilt jedoch maximal für sechs Monate. Für Auszubildende in der Probezeit gilt keine Kündigungsfrist.
Auch im Arbeitsvertrag können Kündigungsfristen anders als die gesetzliche Frist geregelt sein. Allerdings gilt das nur für längere Fristen. Außerdem gilt die Frist dann sowohl für Arbeitgeber wie auch für Arbeitnehmer. Eine Verkürzung der gesetzlichen Kündigungsfristen ist nur im Rahmen von Tarifverträgen möglich.
Darauf solltest Du bei Kündigungsfristen achten
Kündigt Dir Dein bisheriger Arbeitgeber, prüfe genau, ob er die Kündigungsfrist eingehalten hat. Während längere Kündigungsfristen vertraglich vereinbart sein können, sind kürzere Fristen nur im Rahmen von Tarifverträgen möglich.