Ordnungswidrigkeit

Als Ordnungswidrigkeit werden in Deutschland geringfügige Verletzungen der Rechtsregeln bezeichnet. Ein großer Teil von Verkehrsverstößen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Einige schwerer Verkehrsverstöße werden allerdings auch als Straftat bewertet und entsprechend härter bestraft.

Ordnungswidrigkeiten werden in der Regel mit einer Geldbuße, also einem Bußgeld geahndet, die juristisch gesehen nicht als Strafe zu betrachten ist. Speziell bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung können auch Fahrverbote verhängt werden. Im Straßenverkehrsrecht kann eine Ordnungswidrigkeit je nach Schwere eines Rechtsverstoßes geahndet werden mit:

  • Verwarnungsgeld
  • Bußgeld
  • Fahrverbot
  • Eintrag im Fahreignungsregister beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg (auch als Vermerk oder „Punkt“ bezeichnet)

Typische Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr sind zum Beispiel:

  • Überfahren einer roten Ampel
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • Zu dichtes Auffahren
  • Vorfahrtsverletzung

Unterscheidung Verwarnung und Bußgeld

Im Falle einer geringfügigen Ordnungswidrigkeit wird eine Verwarnung ausgesprochen. Sie kann sowohl mündlich, zum Beispiel durch einen Polizeibeamten bei einer Verkehrskontrolle, erteilt werden oder auch schriftlich, etwa wenn im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung eine Geschwindigkeitsüberschreitung gemessen wurde. Üblicherweise sind Verwarnungen zusätzlich mit einer Zahlungsaufforderung verbunden. Die Höhe eines Verwarnungsgeldes kann zwischen fünf und 55 Euro betragen. Mit der Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist akzeptiert die verwarnte Person die Verwarnung.

Ist eine Ordnungswidrigkeit nicht mehr nur leicht, sondern schwerwiegender wird ein Bußgeld als Strafe verhängt. Im Gegensatz zu einer Verwarnung können gegen einen Bußgeldbescheid gegebenenfalls auch Rechtsmittel eingelegt werden.

Einen Anwalt zu Rate ziehen

Wird der Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit erhoben, sollte insbesondere bei schweren Fällen grundsätzlich ein Anwalt zu Rate gezogen werden. Hohe Bußgelder, Fahrverbote und auch Punkte im Fahreignungsregister können die Beschuldigten schwer treffen. Zumal längst nicht in allen Fällen der Vorwurf gerechtfertigt ist. Auch wenn sich mit der Hilfe eines Anwalts nicht jedes Verfahren vollständig vermeiden lässt, kann zumindest in vielen Fällen das Strafmaß deutlich gesenktwerden.

Sollten Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, nutzen Sie also auf jeden Fall unsere kostenlose telefonische Erstberatung! Unsere Experten beraten Sie gerne, welche Schritte speziell in Ihrem Fall als nächstes sinnvoll und notwendig sind.

Written by besim

Beratungsschwerpunkte: Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Ausländerrecht. Sprachen: Deutsch, Englisch, Albanisch. Ausbildung: Rechtswissenschaften, Freie Universität Berlin, Mag. iur. (2009).

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert