Rechtsanwalt Nikci

Verkehrskontrolle

Bei Verkehrskontrollen handelt es sich um eine gängige Routinemaßnahme der Polizei. Sie dient in erster Linie dazu, sowohl Verkehrsteilnehmer als auch deren Fahrzeug zu überprüfen und kann sowohl als groß angelegte Kontrolle durchgeführt werden, bei der Verkehrsteilnehmer systematisch kontrolliert werden, als auch als Kontrolle eines einzelnen Verkehrsteilnehmers.

Wer alle erforderlichen Papiere vorweisen kann, keinerlei Einschränkungen seiner Fahrtauglichkeit aufweist und ein Fahrzeug im einwandfreien Zustand fährt, muss keinerlei Konsequenzen befürchten. Anders verhält es sich, wenn es bei einer Verkehrskontrolle zu Beanstandungen kommt. In diesem Fall kann eine Verwarnung ausgesprochen oder ein Bußgeld fällig werden.

Ablauf einer Verkehrskontrolle

Der Ablauf einer Verkehrskontrolle gestaltet sich im Großen und Ganzen immer gleich:

Neben der Kontrolle der vorgeschriebenen Papiere und Dokumente erfolgt in der Regel außerdem eine Kontrolle des Fahrzeugs insbesondere in Hinblick auf die Verkehrssicherheit. Etwa, ob die Hauptuntersuchung noch gültig, Ladung korrekt und ausreichend gesichert und das Fahrzeug in einem verkehrstauglichen Zustand ist. Dazu zählt insbesondere die Beschaffenheit und der Zustand der Bereifung (z. B. Winterreifen und Profiltiefe).

Darüber hinaus werden sich die Beamten vergewissern, dass bestimmte vorgeschriebene Gegenstände im Fahrzeugvorhanden sind. Dazu zählen:

Die Kontrolle der genannten Gegenstände gehört zum Standardprogramm einer Verkehrskontrolle. Der Verbandskosten sollte dabei in jedem Fall vollständig und gut erreichbar und das Haltbarkeitsdatum außerdem nicht überschritten sein. Wie das Warndreieck muss seit 2014 auch eine Warnweste nach EU-Norm EN 471 im Fahrzeug mitgeführt werden. Beide Gegenstände sollten sich daher bei einer Verkehrskontrolle ebenfalls in einwandfreiem Zustand im Fahrzeug befinden und auf Verlangen vorgezeigt werden.

Verhalten bei Verkehrskontrolle

Wer für eine Verkehrskontrolle von Polizisten mit der Kelle aus dem Verkehr herausgewunken oder von einem Streifenwagen zum Anhalten aufgefordert wird, sollte dieser Aufforderung Folge leisten. Auch wenn eine Kontrolle bei vielen Fahrzeugführern zu einer gewissen Nervosität führt, sollten sie sich ruhig, freundlich und kooperativ verhalten. Wer das nicht tut, kann schnell den Verdacht der Beamten auf sich lenken, was häufig eine intensivere Kontrolle nach sich zieht oder von den Beamten als Anfangsverdacht zum Beispiel für einen Alkoholtest gewertet werden kann.

Generell empfiehlt es sich, den Aufforderungen und Anweisungen der Beamten zu folgen. Das gilt insbesondere für das Vorzeigen der vorgeschriebenen Papiere oder die Aufforderung aus dem Fahrzeug auszusteigen. Wer diesen Anweisungen nicht folgt, muss mit Bußgeldern rechnen.

Allerdings müssen sich auch die Polizeibeamten an Vorschriften und Vorgaben halten. So ist ein Alkoholtest mittels Atemalkoholmessung zum Beispiel nur zulässig, wenn ein entsprechender Anfangsverdacht besteht. Verpflichtend ist ein solcher Test nicht. Für Blutentnahmen zur Alkoholmessung ist außerdem ein richterlicher Beschluss notwendig. Liegt ein solcher Beschluss nicht vor, ist die Blut-Alkoholmessung nicht verwertbar.

Fehlverhalten von Beamten

Nicht immer verhalten sich Polizeibeamte so wie es die Verschriften verlangen. So dürfen sie zum Beispiel nicht verlangen:

Kommt es vor, dass ein Polizeibeamter seine Befugnisse überschreitet oder sich im Rahmen einer Verkehrskontrolle nicht korrekt verhält, haben Fahrzeugführer die Möglichkeit, eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzureichen. Sie haben das Recht, sich dazu Name, Dienstgrad und Dienstnummer nennen zu lassen und zu notieren. Alternativ können sich Betroffene auch den Dienstausweis des auffälligen Polizeibeamten zeigen lassen und dessen Angaben aufnehmen. Mithilfe dieser Angaben lässt sich in der Regel bei einer Dienstaufsichtsbeschwerde der betreffende Beamte ermitteln.

Mögliche Bußgelder im Zusammenhang mit Verkehrskontrollen

Eine Verkehrskontrolle kann auf viele verschiedene Weisen Anlass zu einem Bußgeld bieten. Besonders häufig sind geringere Buß- oder Verwarnungsgelder im Zusammenhang mit kleineren festgestellten Mängeln des Fahrzeugs oder nicht mitgeführte Fahrzeugpapiere. Darüber hinaus können natürlich auch für entsprechend gravierendere Mängel höhere Bußgelder fällig werden.

Weitere Möglichkeiten für Bußgelder im Rahmen einer Verkehrskontrolle können auch Konflikte mit den Polizeibeamtensein. Etwa wenn deren Anweisungen nicht Folge geleistet wird oder wenn es zu einer Beleidigung der Beamten kommt.

Typische Strafen, die sich unmittelbar im Zusammenhang mit der Verkehrskontrolle ergeben können, sind zum Beispiel insbesondere:

Den Anwalt einschalten

Die Bußgelder im Zusammenhang mit einer Verkehrskontrolle halten sich in der Regel in Grenzen. In den meisten Fällen lohnt es sich nicht, deswegen einen Rechtsstreit zu führen. Anders verhält es sich jedoch, wenn sich aus einer Verkehrskontrolle heraus schwerwiegender Anschuldigungen oder Vorwürfe ergeben. Sei es, weil es zur Beleidigung eines Beamten gekommen ist oder weil sich in einer anschließenden Alkoholkontrolle Verstöße gegen die gültigen Vorschriften zum Fahren unter Alkoholeinfluss ergeben haben.

Aber auch, wenn Sie sich als Autofahrer im Rahmen einer Verkehrskontrolle unzulässig behandelt fühlen oder sogar eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen wollen, steht Ihnen unsere Anwaltskanzlei jederzeit zur Seite. Nutzen Sie einfach unsere kostenlose telefonische Erstberatung. Unsere Experten prüfen dann, welche Schritte konkret in Ihrem Fall möglich und angemessen sind und beraten Sie ausführlich zu Ihren Möglichkeiten.

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